Corona-Krise: Wir stehen Ihnen zur Seite!

Um Förderpartnern anlässlich der Corona-Krise bestmöglich zur Seite zu stehen, hat unser Stiftungsvorstand einige Beschlüsse gefasst.

Viele gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sind von der Corona-Krise unmittelbar betroffen. Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck sieht sich in der Verantwortung, ihren gemeinnützigen Förderpartnern in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen.

 

 

Der Stiftungsvorstand hat unter Berücksichtigung aktueller Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus, die auch die Versammlung von Menschen beschränken, führen dazu, dass geförderte Projekte und Veranstaltungen nicht wie geplant durchgeführt werden können. Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung wird zugesagte Fördermittel nicht zurückfordern. Wir sind offen dafür, Projekte zu verschieben, Zusagen zu verlängern und Aktivitäten anzupassen.
  2. Alternative Formate für abgesagte Veranstaltungen oder Projekte werden ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Bitte prüfen Sie, welche Wege und Formen es geben kann. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.
  3. Im Einzelfall werden wir prüfen, ob wir bei projektgebundenen Förderungen die Zweckbindung ändern oder ganz aufheben können, damit unsere Mittelempfänger flexibel auf die Krise reagieren können.
  4. Uns erreichen weiterhin Förderanträge für Veranstaltungen, die in naher Zukunft in Lübeck durchgeführt werden sollen. Die Gremien werden über die eingereichten Anträge beraten. Bewilligungen werden bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Realisierung der Maßnahme erteilt. Für Kosten, die in der Phase der Planungsunsicherheit entstehen, können die ab April 2020 zugesagten Fördermittel erst bei tatsächlicher Realisierung verwendet werden.
  5. Sofern es unsere finanziellen Mittel erlauben, werden wir uns an Nothilfefonds für besonders betroffene Zielgruppen beteiligen. Voraussetzung dafür ist, dass Anträge für eine Unterstützung aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Mitteln abgelehnt wurden oder kein Anspruch besteht.

Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck lässt ihre Förderpartner in der Krise nicht im Stich. Wir wissen, dass die gewohnten Arbeitsabläufe überall auf den Kopf gestellt sind. Wir sind offen für Ihre Probleme und Anliegen, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Fördermittel können gemäß unserer Satzung von gemeinnützigen Organisationen aus der Region Lübeck beantragt werden.

Sprechen Sie uns gerne an!