Förderrichtlinien

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Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck fördert ausschließlich gemeinnützige Institutionen und Körperschaften öffentlichen Rechts in der Region Lübeck.

In § 2 (1) der Stiftungssatzung sind folgende Stiftungszwecke festgelegt:

Ausbau der Bildungs- und Erziehungsangebote

Dieser Schwerpunkt umfasst folgende Stiftungszwecke:

  • Erziehung, Volks-, Berufsbildung sowie Studentenhilfe
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Erhalt unseres kulturellen Erbes

Dieser Schwerpunkt umfasst folgende Stiftungszwecke:

  • Kunst und Kultur
  • Denkmalpflege
  • Kirche (Sanierung der Kirchengebäude und Restaurierung der Ausstattungen)

Für eine lebendige Gesellschaft

Dieser Schwerpunkt umfasst folgende Förderzwecke:

  • Jugend- und Altenhilfe, Gesundheits- und Wohlfahrtspflege
  • Mildtätigkeit
  • Sport 

Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung unterstützt insbesondere Initiativen, die schwerpunktmäßig von bürgerschaftlichem Engagement getragen werden und mit den Leitgedanken unserer Stiftung übereinstimmen.

Folgende Anliegen werden von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung nicht gefördert:

  • Nachträgliche Förderung von bereits abgeschlossenen Veranstaltungen
  • Klassenfahrten
    Wir verweisen hier auf den Lübecker Bildungsfonds (http://www.familie.luebeck.de/bildungsfonds/index.html)
  • Anschaffungen von Materialien oder Ausstattungen, die nur für einen beschränkten Zeitraum genutzt werden
  • Bauvorhaben (Ausnahme: Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes)
  • Jubiläumsveranstaltungen o.ä. (keine Förderung von Catering, Übernachtungs- und Reisekosten)
  • Allgemeine Betriebskosten von Vereinen und Institutionen