Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck fördert ausschließlich gemeinnützige Institutionen und Körperschaften öffentlichen Rechts in der Region Lübeck.
In § 2 (1) der Stiftungssatzung sind folgende Stiftungszwecke festgelegt:
Ausbau der Bildungs- und Erziehungsangebote
Dieser Schwerpunkt umfasst folgende Stiftungszwecke:
- Erziehung, Volks-, Berufsbildung sowie Studentenhilfe
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
Erhalt unseres kulturellen Erbes
Dieser Schwerpunkt umfasst folgende Stiftungszwecke:
- Kunst und Kultur
- Denkmalpflege
- Kirche (Sanierung der Kirchengebäude und Restaurierung der Ausstattungen)
Für eine lebendige Gesellschaft
Dieser Schwerpunkt umfasst folgende Förderzwecke:
- Jugend- und Altenhilfe, Gesundheits- und Wohlfahrtspflege
- Mildtätigkeit
- Sport
Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung unterstützt insbesondere Initiativen, die schwerpunktmäßig von bürgerschaftlichem Engagement getragen werden und mit den Leitgedanken unserer Stiftung übereinstimmen.
Folgende Anliegen werden von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung nicht gefördert:
- Nachträgliche Förderung von bereits abgeschlossenen Veranstaltungen
- Klassenfahrten
Wir verweisen hier auf den Lübecker Bildungsfonds (http://www.familie.luebeck.de/bildungsfonds/index.html) - Anschaffungen von Materialien oder Ausstattungen, die nur für einen beschränkten Zeitraum genutzt werden
- Bauvorhaben (Ausnahme: Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes)
- Jubiläumsveranstaltungen o.ä. (keine Förderung von Catering, Übernachtungs- und Reisekosten)
- Allgemeine Betriebskosten von Vereinen und Institutionen