Kriterien für die Spitzensportförderung:

1. Die Sportler/innen müssen Mitglied in einem Lübecker Verein sein, der dem TSB der Hansestadt Lübeck angeschlossen ist, und ihren Verein aktiv nach außen repräsentieren.

 2. Eine Förderung ist erst ab einem Alter von 13 Jahren möglich (Stichtag ist der 1. Januar) und bis zu einem Alter von 27 Jahren vorgesehen. Eine Förderung über das vollendete 27. Lebensjahr hinaus kann nach einer Prüfung durch das Gremium im Sonderfall (zum Beispiel Berufung in Olympia-Kader) genehmigt werden.

 3. Die Sportler/innen sollen grundsätzlich in einer Sportart/Verband aktiv sein, die/der Mitglied im Spitzenfachverband DOSB ist und einem berufenen Kader (Olympiakader/OK, Perspektivkader/PK, Ergänzungskader, Nachwuchskader/NK1 und NK2), dem A-, B- oder C-Kader einer paralympischen Sportart oder mindestens dem Kader des Landessportverbandes Schleswig-Holstein angehören.

 4. Die Sportler/innen müssen für die Bewerbung um die Aufnahme in das „TEAM LÜBECK“ einen formlosen Antrag bei der Gregor-Wintersteller-Sportstiftung stellen (gregor-wintersteller@sportstiftung.info). Die Anträge sollen die Vita des/der Antragstellers/in, die bisherigen Erfolge, die zukünftigen Ziele und das finanzielle Erfordernis der Förderung belegen. Das Auswahlgremium kommt am Ende eines jeden Jahres zusammen: Das TEAM LÜBECK wird immer für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres berufen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

5. Die Förderungen sind langfristig angelegt, werden aber jährlich überprüft und neu vergeben.

6. Die Sportler/innen verpflichten sich zur Einhaltung der Fairnessregeln sowie der Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Nichteinhaltung entfällt die Förderung mit sofortiger Wirkung.

7. Die Sportler/innen können bei Reisen zu Deutschen Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften – soweit der Verein oder der Verband die Kosten nicht übernimmt – einen formlosen Antrag auf Förderung unter Angabe der detaillierten Kosten stellen. Das Gremium prüft, ob eine zusätzliche Förderung möglich ist. Es hat darauf hinzuwirken, dass der/die Antragsteller/in grundsätzlich ca. ein Viertel der Kosten als Eigenanteil selbst zu tragen hat.